Das Land NRW hat zum Schutz vor Corona eine generelle Maskenpflicht für Sportanlagen ausgesprochen.
Der Weg zu den Spielverein-Sportstätten und dem SV Clubheim ist ausnahmslos mit Maske zurückzulegen. Auch bestehen für am Spielbetrieb nicht beteiligte Personen: MASKENPFLICHT und die Hygiene- und Abstandsregeln
Tönisvorst, d. 20.10.20 Vorstand SV
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